Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V.
Deutsche Gesellschaft für
Tropenmedizin, Reisemedizin
und Globale Gesundheit e.V.
 

Neues aus der DTG

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Anerkennung von Kursen

(laut Beschluss des Vorstandes Juni 2020)

Anbieter von Kursen

Anbieter von Kursen können beim Schriftführer der DTG schriftlich den Antrag stellen, ihren Kursus als geeignet zur Erlangung des DTG-Zertifikats anzuerkennen. Der Schriftführer prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dieses der Fall, leitet der Schrifführer den Antrag an die Mitglieder des Ausschusses "Reisemedizin" weiter. Die Mitglieder des Ausschusses "Reisemedizin" der DTG prüfen, ob der Kursus zur Erlangung des DTG-Zertifikats geeignet ist. Der Ergebnis dieser Prüfung wird der Geschäftstelle der DTG vom Vorsitzenden des Ausschusses "Reisemedizin" der DTG mitgeteilt. Werden von einem Anbieter regelmäßig Kurse angeboten, gilt die Anerkennung für diese Kurse für die Dauer von jeweils drei Jahren und muß dann neu beantragt werden. Der Schriftführer der DTG erstellt eine Liste derjenigen Kurse von privaten oder nicht-privaten Anbietern, die anerkannt sind, und veröffentlicht diese Liste auf der Homepage der DTG sowie regelmäßig in den Mitgliederrundschreiben und an anderen geeigneten Stellen. Der Antrag für Gurndkurse muß folgende Angaben enthalten:

Ort und Zeitpunkt des Kursus

  • Referentenliste
  • Stundenplan
  • schriftliches Unterichtsmaterial (kann nachgereicht werden)
  • Beschreibung der Abschlussprüfung

Der Antrag für Refresherkurse muss folgende Angaben enthalten:

  • Ort und Zeitpunkt des Kursus
  • Referentenliste
  • Stundenplan

Zertifizierung von Ärzten

Ärzte können schriftlich, per Fax oder per E-mail bei der Geschäftsstelle der DTG den Antrag stellen, in die Liste der Ärzte mit DTG-Zertifikat Reisemedizin aufgenommen zu werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Anschrift der Praxis bzw. der reisemedizinischen Beratungsstelle (Betrieb, Gesundsheitsamt etc.)
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs (bzw. entsprechende Nachweise)
  • ausgefülltes Antragsformular

Die Anträge werden vom Schriftführer geprüft. Wenn die Voraussetzungen zum Erwerb des DTG-Zertifikats Reisemedizin (Antragsformular hier) gegeben sind, erhält der Antragsteller vom Schriftführer ein entsprechendes Zertifikat zugeschickt. Dieses Zertifikat besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren. Mit dem Antrag hat der Antragsteller zugestimmt, dass er mit der Veröffentlichung seines Namens auf der Homepage der DTG (Arztsuche) und an anderen geeigneten Stellen einverstanden ist.

Ausnahmeregelungen

Grundkurs
Das DTG-Zertifikat Reisemedizin kann ohne Teilnahme an einem Grundkurs erworben werden von:

  • Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin einmalig nach Erwerb der Zusatzbezeichnung
  • Ärzten, die an dem dreimonatigen Diplom-Kursus in Tropenmedizin (z.B. am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg oder am Institut für Tropenmedizin in Berlin oder an einem vergleichbaren Kursus im Ausland mit Erfolg teilgenommen haben, in den folgenden 3 Jahren nach dem Abschluss des Diplomkurses
  • Ärzten, die während der letzten drei Jahre an einem Kurs von Veranstaltern teilgenommen haben, deren Kursus jetzt von der DTG anerkannt wird (mindestens 32 Stunden, mit bestandener Abschlußprüfung)

In diesen Fällen gilt der Grundkurs als absolviert, das Zertifikat ist dann 3 Jahre ab Kursdatum gültig. Auch wenn das DTG-Zertifikat Reisemedizin ohne Teilnahme an einem Grundkurs nach diesen Ausnahmeregelungen erworben wird, muß alle drei Jahre ein Refresherkurs - s.u. - absolviert werden, um das Zertifikat aufrecht zu erhalten.

Refresherkurse können ersetzt werden durch:

  • Teilnahme an einer reisemedizinisch orientierten Bildungsreise (Anerkennung im Einzelfall durch die Vorsitzende des Ausschusses "Reisemedizin" der DTG)
  • Teilnahme an einem reisemedizinischem Kongress (Anerkennung des Kongresses durch die Vorsitzende des Ausschusses "Reisemedizin" der DTG)