Weltwärts-Untersuchungen:
Die Untersuchungsanforderungen für Weltwärts-Freiwillige sind standardisiert worden. In diesem Rahmen wurde durch das BMZ verfügt, dass vor der Entsendung einer/eines Freiwilligen eine Eignungsuntersuchung und nach Rückkehr eine Nachuntersuchung verpflichtend ist. Die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte sollen hierfür qualifiziert sein. Als Voraussetzung wurde eine der folgenden Qualifikationen festgelegt:
- Zusatzweiterbildung in Tropenmedizin (Zusatzbezeichnung Tropenmedizin)
- Diplom aus Diplomkurs Tropenmedizin (3 Monate)
- 128 Stunden-Kurs Reisemedizin
- Arbeits-/Betriebsmedizin mit Kursnachweis Arbeitsaufenthalt in Tropen- und Subtropen
Eine ausführliche Erklärung finden Sie im Artikel von Prüfer-Krämer et al. "Neue einheitliche Rahmenbedingungen für
Freiwilligendienst weltwärts", in der Zeitschrift Flug-, Tropen- und Reisemedizin (FTR), Heft 1-2020.
Sie können den Artikel hier als PDF-Datei herunterladen.
Oder Sie können den Artikel hier auf der Website der Zeitschrift lesen.
Wenn Sie die Kriterien erfüllen und interessiert an der Untersuchung von Weltwärts-Freiwilligen sind, schreiben Sie bitte an die Geschäftsstelle (dtg@bnitm.de). Wir nehmen Sie gern in die Liste auf!
Da die Freiwilligen oft nur ungenügend vorbereitet sind, hat die DTG Kolleginnen und Kollegen ermittelt, die bereit sind, bei Vorbereitungsseminaren von Weltwärts-Freiwilligen interaktive Referate zu Gesundheitsfragen (Impfungen, Verhaltensprävention, Malariaprophylaxe, Unfallgefährdung, STIs etc.) zu halten:
Liste möglicher Referenten für Weltwärts-Seminare
Das BMZ hat als Kostenträger der „Weltwärts“-Vor und Nachuntersuchungen auf den Formblättern 2a und 2b die Basisleistungskataloge mit Abrechnungsziffern für die Vor-Ausreise-Untersuchung und die Nachuntersuchung dargestellt. Die DTG empfiehlt, sich an diese Vorgaben zu halten. Zusätzliche als notwendig erachtete Untersuchungen bei symptomatischen Freiwilligen sollen und können über die jeweilige Krankenkasse der „weltwärts“-Freiwilligen abgerechnet werden. Sind darüber hinaus wegen einer möglichen Exposition ( z.B. Schistosomiasis, Tuberkulose) bei fehlender Symptomatik weitere Untersuchungen notwendig, müssen diese auf dem vorgelegten Formular 1 (Vor-Ausreise-Bescheinigung) bzw. 4 (Nachuntersuchungs-Bescheinigung) begründet werden.
Folgende Dokumente können Sie hier herunterladen:
Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte
Formulare:
1_ Bescheinigung Vor-Ausreise-Untersuchung
2a_Leistungsumfang und Kostenerstattung für die Vor-Ausreise-Untersuchung Stand 03-2023
2b_Leistungsumfang und Kostenerstattung für die Nach-Rückkehr-Untersuchung Stand 03-2023
3_Handlungshinweise Beratung und Untersuchung
4_ Bescheinigung Nach-Untersuchung