Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V.
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Tropenmedizin, Reisemedizin
und Globale Gesundheit e.V.
 
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Reiseimpfungen

Impfplan und Zeitabstände

Reiseimpfungen bei Schwangeren

Reiseimpfungen bei Kindern

Impfungen bei HIV-Infektion

Allgemeine Hinweise

Reiseimpfungen

Zu den "Reiseimpfungen" zählt man im Allgemeinen Impfungen, die anlässlich einer Reise überprüft, empfohlen bzw. gegeben werden. Für praktische Belange unterscheidet man

  1. Impfungen, die vorgeschrieben sind
  2. Impfungen, die generell empfohlen sind
  3. Impfungen, die bei Risiko empfohlen sind

Impfplan und Zeitabstände

Die Aufstellung des Impfplanes erfolgt entsprechend des dokumentierten Impfstatus, der Indikation und der zur Verfügung stehenden Zeit bis zur Abreise, ggf. unter Beachtung von Ausschlussfristen und Prioritäten. Das Impfprogramm soll möglichst 10 bis 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Diese Zeit wird zum Aufbau des Impfschutzes benötigt, sofern es sich nicht um eine Boosterung handelt. Außerdem sind eventuelle Impfreaktionen in aller Regel auf diesen Zeitraum begrenzt. "Last minute"-Reisen sind jedoch kein Grund, auf notwendige oder empfohlene Impfungen zu verzichten; das gilt vor allem für die Hepatitis A. Über das konkrete Vorgehen ist individuell zu entscheiden und entsprechend aufzuklären.

Sind zum Aufbau einer Grundimmunisierung mehrere Einzelimpfungen erforderlich, dürfen die hierfür vorgesehenen Mindestabstände nicht unterschritten werden; dagegen gibt es keine unzulässigen Maximalabstände. Jede dokumentierte Impfung zählt (STIKO)!

Impfungen mit inaktivierten Erregern, Antigenbestandteilen oder Toxoiden (sog. "Totimpfstoffe") erfordern untereinander oder zu Lebendimpfungen keine Zeitabstände. Impfungen mit attenuierten viralen "Lebendimpfstoffen" wie Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln oder Varizellen (einschließlich Herpes zoster) können simultan verabreicht oder, bevorzugt in einem Abstand von mind. 4 Wochen separat geimpft werden (siehe Tabelle). Bei Kindern im Alter von < 24 Monaten (Quelle: STIKO 2016/17 Seite 311, linke Spalte, letzter Absatz) gibt es Hinweise, dass die Immunantwort gegen Gelbfieber bei gleichzeitiger MMR-Impfung schwächer ausfällt.

Nach homologen Immunglobulinen (wie auch nach Bluttransfusionen) ist zu parenteralen Lebendvirusimpfstoffen ein Mindestabstand von 3 Monaten einzuhalten, bei umgekehrter Reihenfolge in der Regel 2 Wochen, bei Gelbfieber 1 Woche. Bei der oralen (Lebend-)impfung gegen Typhus sind keinerlei Zeitabstände erforderlich ( aber cave: Antibiotika, Malariamittel!).

Grundsätzlich gilt, dass nicht erneut geimpft wird, bevor nicht die Reaktion der vorangegangenen Impfung vollständig abgeklungen ist bzw. Komplikationen abgeklärt worden sind.

Mindest-Zeitabstände (in Tagen) für Lebendimpfstoffe

wenn sie nicht simultan gegeben werden, sowie für Immunglobuline und Bluttransfusionen

 

Gelbfieber  

Masern (MMR)  

Varizellen  

Typhus (oral)  

Immunglobulin
Bluttransfusion* 
Gelbfieber   
28  
28  
Masern (MMR) 
28  
 
28  
14 
Varizellen 
28  
28  
 
14 
Typhus (oral)  
 
Immunglobulin
Bluttransfusion * 
90  
90  
90-150  
 

 *sofern nicht notfallmäßig indiziert

Reiseimpfungen bei Schwangeren

Während der Schwangerschaft sollten Impfungen nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und bei eindeutiger Indikation durchgeführt werden, das gilt vor allem für Lebendimpfstoffe im 1. Trimenon, speziell für Gelbfieber. Bei formaler Indikation (Impfpflicht bei Einreise) sollte eine Impfung vermieden werden, evtl. Impfbefreiungszeugnis ausgestellt werden; bei medizinischer Indikation (Exposition im Endemiegebiet) sollte die Reise möglichst verschoben, ansonsten nur unter Risikoabwägung geimpft werden. Eine versehentlich in der Schwangerschaft durchgeführte Impfung mit einer Lebendvakzine ist generell keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

 

 Übersicht über Impfungen sind in der Schwangerschaft

Reiseimpfungen bei Kindern

Prinzipiell soll ein Kind auf einer Reise den gleichen Impfschutz haben wie ein Erwachsener. Die Reiseimpfempfehlungen für Kinder orientieren sich daher an den gleichen Kriterien. Dabei müssen altersbedingte Zulassungsbeschränkungen, Nebenwirkungen, Impfantworten und Gefährdungen berücksichtigt werden, so dass eine altersspezifische Nutzen-Risiko-Analyse erforderlich ist.

Generell sollte jedes Kind alle nach dem aktuellen Impfkalender der STIKO für sein Alter vorgesehenen Impfungen haben. Eventuelle Impflücken sind im Rahmen der Reisevorbereitungen zu schließen. Auf fällige Boosterungen während der Reise ist besonders bei Langzeitaufenthalten hinzuweisen.

Für die hier abgehandelten (Reise-)Impfungen ist aus diversen Gründen ein Mindestalter (in vollendeten Monaten bzw. Jahren) zu beachten:

 

 
Impfstoff
Mindestalter  
Standardimpfstoffe gemäß STIKO
D, T, aP, Hib, IPV, HB, Pneumokokken (Konjugat)  
2 Monate* 
Meningokokken
C-Konjugat, B-Protein
ACWY-Konjugat  

2 Monate
1 bzw. 2 Jahr(e)** 
Influenza
Totimpfstoffe
Lebendimpfstoff  

6 Monate***
24 Monate 
Gelbfieber   9 (6) Monate**** 
Masern   9 (6) Monate******** 
Varizellen   9 Monate 
FSME   1 Jahr****** 
Hepatitis A   1 Jahr 
Tollwut   keine Altersbeschränkung 
Typhus (oral)   5 Jahre 
Typhus (parenteral)  2 Jahre 
Cholera (oral)   2 Jahre 

Ausnahmen: Hepatitis B-Simultanprophylaxe bei exponierten Neugeborenen; der 13-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff ist bereits ab dem Alter von 6 Wochen zugelassen. 
**  Zulassung varriiert abhängig vom Präparat: Nimenrix® ab 6 Wochen, Menveo® ab 2 Jahren (in den USA ab 2. Monat) 
***  Influsplit Tetra®:Mindestalter laut Fachinformation 3 Jahre 
****  Offiziell zugelassen ab 6 Monaten; bei Kindern zwischen 6-9 Monaten wegen erhöhten Enzephalitis-Risikos besondere Risiko-Nutzen-Abwägung erforderlich 
*****  nach WHO und STIKO evtl. schon ab 6. Monat; bei Erstimpfung vor dem 9. Lebensmonat zusätzlich zweimalige Impfung im 2. Lebensjahr empfohlen 
******  bei Kindern < 3 Jahren: Fieberreaktionen nach Impfung häufiger, Krankheitsverläufe mit Enzephalitis seltener; strenge Indikationsstellung nach Risikoabwägung 

 

Impfungen bei HIV-Infektion

(nach Empfehlungen der STIKO, Stand Juli 2010)

HIV-Infizierte sind aufgrund ihrer möglichen Immunschwäche besonders gefährdet.

 

 
Impfstoff
HIV-Infektion
asymptomatisch
(≥ 200 CD4-Zellen) 
HIV-Infektion
symptomatisch
(<200 CD4-Zellen) 
Inaktivierte Impfstoffe, Toxoide  
empfohlen  
empfohlen 
Masern-Impfstoff  
empfohlen  
nicht empfohlen* 
Gelbfieberimpfstoff  
empfohlen  
nicht empfohlen** 
Influenza Lebendvirusimpfstoff  
nicht empfohlen  
kontraindiziert** 
Varizellen  
möglich***  
kontraindiziert 

 

*Masern können bei HIV-Infizierten einen besonders schweren Verlauf nehmen. Bei erhöhter Masern-Gefährdung ist deshalb eine Masern-Impfung indiziert. Eine gleichzeitig durchgeführte IgG-Substitution kann den Impferfolg in Frage stellen. Eine Kontrolle des Impferfolges ist in diesen Fällen angeraten. Im Falle einer akuten Masern-Exposition ist bei bestimmten Personen eine IgG-Gabe zu erwägen.

**Laut Hersteller ist eine Impfung bei symptomatischer HIV-Infektion kontraindiziert.

***Die Varizellen-Schutzimpfung kann bei Varizellen-empfänglichen HIV-infizierten Personen mit noch funktionierender zellulärer Abwehr (altersentsprechende CD4-Zellzahl mit einem Anteil der CD4-Zellen an den Gesamtlymphozyten von ≥ 25%) erwogen werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Impfschutzraten und -zeiten generell bei Patienten mit HIV-Infektion reduziert und bei fortgeschrittener Immundefizienz unsicher sind, so dass Kontrollen der Impftiter und ggf. die Gabe vom Immunglobulinen erwogen werden sollten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Anwendung (Applikation)

Impfrisiko

Aufklärung

Dokumentation

 

Allgemeine Hinweise

Bei den folgenden Informationen handelt es sich um eine Auswahl von Daten, die der raschen Orientierung des Arztes zur Beratung von Reisenden dienen. Sie basieren auf den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und berücksichtigen die internationalen Gesundheitsbestimmungen, die Herstellerangaben sowie das europäische Zulassungsrecht, in Deutschland vertreten durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Zur weitergehenden Information wird auf folgende Basis-Publikationen der o.g. Institutionen verwiesen:

  • STIKO: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), Stand August 2016, Epidemiologisches Bulletin des RKI Nr. 34 vom 29. August 2016
  • Hinweise der STIKO für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei Schutzimpfungen Stand Juni 2007, Epidemiologisches Bulletin des RKI Nr. 25 vom 22. Juni 2007
  • Hinweise der STIKO zu Impfungen für Patienten mit Immundefizienz Stand Nov. 2005, Sonderdruck Epidemiologische Bulletin des RKI Nr. 39 vom 10. November 2005.
  • Die genannten Publikationen der STIKO können über das RKI bezogen oder im Internet unter www.rki.de  -->Impfen-->Impfthemen A-Z abgerufen werden.
  • PEI: Aktuelle Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts zu Impfstoffen sowie Formulare zur Meldung von Impfkomplikationen nach IfSG können im Internet unter www.pei.de abgerufen werden.
  • WHO: International Travel and Health Stand 16. Februar 2017, Aktualisierungen finden Sie im Internet
  • DTG: Aufklärungsblatt zur Anwendung von Impfstoffen außerhalb der formalen Zulassung (sog.off-label-use); Stand April 2012
  • Aufklärungsblatt zur Gelbfieberimpfung ----> steht auf der DTG-Homepage zur Verfügung

Bei jeder Impfung ist unbedingt die Fachinformation des Impfstoffherstellers zu beachten. Sie hat vor allem im Hinblick auf Anwendung, Gegenanzeigen, Wechsel- und Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffs einen hohen Stellenwert, nicht zuletzt bei eventuellen juristischen Ausein-andersetzungen. Zu wissenschaftlichen Fragen und Studien wird schließlich auf die einschlägige Fachliteratur verwiesen. Diese Informationen wurden im Auftrag der DTG vom Ständigen Ausschuss für Reisemedizin (StAR) erstellt.