Hinweise zu Impfungen
   
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Gelbfieber
Reisen in Gelbfieber-Endemiegebiete (tropisches Afrika und Südamerika, nicht Asien) – medizinische Indikation
Vorschrift bei Einreise, insbesondere aus Endemiegebieten (Länderbestimmungen beachten) - formale Indikation
attenuiertes GF-Virus Stamm 17D; Wirtssystem Hühnerembryonen
Zusätze: Aminosäuren, Lactose, Sorbit, Salze
1 x 0,5 ml s.c.
zuverlässig
Beginn ca. 10 Tage nach Impfung, Dauer > 10 Jahre
alle 10 Jahre (nach internationalen Gesundheitsbestimmungen)
Packungsbeilage bzw. Gebrauchsinformation!
In den letzten Jahren wurden in einer Größenordnung von 0,04 – 3 auf 1 Million verabreichte Dosen schwere neuro- und viszerotrope Nebenwirkungen mit einzelnen Todesfällen in Zusammenhang mit der Impfung beschrieben, wahrscheinlich ausgelöst durch Wirtsfaktoren.
Dieses Risiko steigt für die Erstimpfung im höheren Lebensalter (ab 60. LJ) signifikant an. Trotzdem ist bei medizinischer Indikation das Infektionsrisiko immer wesentlich höher als das Impfrisiko.
akute Krankheiten; Unverträglichkeit vorangegangener Gelbfieberimpfungen; Immundefekte oder -suppression; Thymuserkrankungen, Thymektomie; progrediente maligne Erkrankungen; Allergie gegen Impfstoffbestandteile, Hühnereiweiß, Alter unter 6 Monaten
möglichst nicht im 1. (nach WHO 1. und 2.) Trimenon,
strenge Indikationsstellung unter Risikoabwägung
siehe Schwangere
Zeitabstand zu anderen Impfungen
● Impfung nur durch zugelassene Ärzte bzw. Institutionen (siehe unter Dokumentation)
● Zur Information und Aufklärung über die Impfung stellt die DTG ein Aufklärungsblatt zum Download zur Verfügung.
● Die formale Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung und endet nach Jahren.
● Bei medizinischer Kontraindikation besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung. Für Reisen in Gelbfiebergebiete muss dabei eine strenge Risikoabwägung erfolgen. Das "exemption certificate" ist in englisch oder französisch im internationalen Impfpass einzutragen. Vorschlag zur Formulierung: "Mrs./Mr. ….. can not be vaccinated against yellow fever for medical reasons" Die Länder, für die Impfpflicht besteht, sind zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet. Im Extremfall kann bei Einreise Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung erfolgen.
Ergebnisse der Konsensuskonferenz zur Gelbfieber-Impfung
Gelbfieberimpfstellen in Deutschland

aktualisiert:   02.03.2006, 11:31
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