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Die Indikation zur präexpositionellen Tollwutprophylaxe bei Reisenden muß unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien dafür und dagegen mit dem Reisenden diskutiert und entschieden werden:
Kriterien für die Impfung:  | Hohe Tollwutinzidenz im Reisegebiet
|  | Erhöhte Exposition (z.B. Langzeitaufenthalte, Abenteuerreisen)
|  | Mangelnde Verfügbarkeit einer sicheren und nebenwirkungsarmen postexpositionellen Tollwutbehandlung im Reiseland
|  | Gute Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe
|  | Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei beruflichen Aufenthalten
|  | Stets tödlicher Verlauf der Erkrankung bei Ungeimpften |
Kriterien gegen die Impfung:  | Relative Seltenheit der Erkrankung insgesamt
|  | Extrem geringes Risiko für Kurzzeitreisende unter guten Bedingungen ( Pauschalreisende)
|  | Zusätzliche Impftermine und Kosten der Impfung |
Praktisches Vorgehen: - Impfung mit je 1 ml i.m. (M. deltoideus) an Tag 0, 28, 56 oder an Tag 0, 7, 21 (für beschleunigte Prophylaxe) mit einem PCEC- oder HDC-Impfstoff. Wiederimpfung nach 1 Jahr empfohlen zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes, dann alle 5 Jahre.
- Als Länder mit hoher Tollwut-Inzidenz gelten z. B. alle Länder des tropischen Afrikas sowie Indien, Sri Lanka, Thailand, Vietnam, Nepal und Bangladesch.
- Dem Expositionsgrad des Reisenden ist bei der Impfindikation Rechnung zu tragen(siehe oben). Kinder sind aufgrund ihrer Nähe zu Tieren in aller Regel besonders tollwutexponiert und sollten daher bei entsprechenden Reisen gegen Tollwut geimpft sein.
- Streunende Hunde stellen ein besonders hohes Risiko für Tollwut dar. Bei längeren Aufenthalten kann eine Impfung der Haustiere im Gastland das Tollwutrisiko für den Menschen deutlich reduzieren.
- Auf die Notwendigkeit einer trotz Impfung eventuell erforderlichen postexpositionellen Tollwutbehandlung z. B. nach Hundebiß muß der Reisende aufgeklärt werden.
- Bei nicht ausreichend dokumentierter Impfung bzw. bei Verwendung von in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen muß eine vollständige Tollwutbehandlung entsprechend den Empfehlungen der STIKO postexpositionell durchgeführt werden.
- Die Schutzwirkung der Tollwutimpfung bei intradermaler Applikation kann durch eine gleichzeitige Einnahme von Chloroquin (z.B. Malariaprophylaxe) beeinträchtigt werden. Daher muß auf eine streng intramuskuläre Verabreichung geachtet werden. In Zweifelsfällen kann hier eine Antikörpertiterbestimmung über den Impfschutz Aufschluß geben.
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