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Die Impfung gegen Gelbfieber gilt als eine sehr zuverlässig wirksame und in der Regel gut verträgliche Impfung, mit einer Gültigkeit von 10 Jahren.Die Impfung ist indiziert bei Reisenden spätestens 10 Tage vor Einreise in ein Gelbfieber-Infektionsgebiet im tropischen Afrika oder in Südamerika oder bei Vorschrift als Einreisevoraussetzung, insbesondere bei Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten.
Praktisches Vorgehen: - Es erfolgt eine einmalige Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Gelbfieber-Impfstoff bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle und vorgeschriebene Dokumentation im Internationalen Impfausweis.
- Bei Wiederimpfung innerhalb der 10 Jahresfrist mit vorliegender Dokumentation der Vorimpfung im Internationalen Impfausweis ist nach WHO-Angaben kein Zeitabstand zwischen Impfung und Einreise erforderlich, allerdings sollte wie bei allen Impfungen die Impfung möglichst bis eine Woche vor Abreise verabreicht sein.
- Da Gelbfieber-Erkrankungen plötzlich und nicht vorhersehbar in Endemiegebieten gehäuft auftreten können, wird die Impfung aus medizinischen Gründen bei allen Aufenthalten in Gelbfieber-Endemiegebieten (wie von der WHO jährlich in "International Travel and Health" definiert) empfohlen, also nicht nur bei Aufenthalten in Ländern, in denen eine Gelbfieber-Impfung als Einreisevoraussetzung vorgeschrieben ist. Bei beruflich bedingten Langzeitaufenthalten in nahe den Endemiegebieten liegenden Regionen ist die Impfung ebenfalls empfohlen.
- Die Gelbfieber-Impfung ist bei Aufenthalten in Asien und Ozeanien grundsätzlich nicht indiziert, wenn die Einreise dorthin von Europa aus erfolgt und kein Aufenthalt in Gelbfieber-Endemiegebieten vor Einreise vorausgegangen ist. In einigen Ländern weicht die Praxis der Impfkontrolle von den offiziellen Bestimmungen ab. In Zweifelsfällen sollte man immer eher impfen, um den Reisenden unnötige Schwierigkeiten zu ersparen, auch um Gesundheitsrisiken durch Zwangsimpfungen zu vermeiden.
- Eine Gelbfieberimpfung ist in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht absolut kontraindiziert, unterliegt aber einer strengen Indikationsabwägung zwischen möglichem Nutzen und Risiko. Auf jeden Fall stellt eine in der Schwangerschaft durchgeführte Gelbfieberimpfung keine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
- Bei medizinischer Kontraindikation gegen die Gelbfieber-Impfung (z.B. bei Allergie gegen Hühnereiweiß, Immunsuppression) kann eine Impfbefreiung im Internationalen Impfausweis von der Gelbfieberimpfstelle eingetragen werden. (Formulierungsvorschlag: "No vaccination possible on medical reasons"). Der Reisende ist aber darauf hinzuweisen, daß Länder mit Impfpflicht zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet sind. Im Extremfall kann bei Einreise Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung erfolgen.
- Im Juli 2007 hat die DTG ein Aufklärungsblatt zur Gelbfieberimpfung aufgelegt.
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