Konsensuskonferenz zu ausgewählten reisemedizinischen Impfungen
   
Sitemap Seite versenden Seite kommentieren home: www.dtg.org

Diphtherie

Die Diphtherie-Impfung ist generell indiziert bei allen nichtgeimpften Personen und 10 Jahre nach der letzten Diphtherie-Impfung zur Auffrischung des Impfschutzes. Bei Reisenden ist die Reise -unabhängig vom Reiseziel- als Anknüpfungspunkt zu nutzen, bestehende Impflücken gegen Diphtherie (ebenso wie gegen Tetanus und Polio) zu schließen. Zusätzlich ist bei Reisen in Gebiete der Tropen, Süd- und Osteuropas und der ehemaligen GUS-Staaten auf das dort erhöhte Diphtherie-Infektionsrisiko hinzuweisen und gegebenenfalls zu impfen.

 

Praktisches Vorgehen:

  1. Die Diphtherie-Impfung sollte bei fehlendem Tetanusimpfschutz in Kombination mit der Impfung gegen Tetanus durchgeführt werden. Bei ausreichendem Tetanus-Impfschutz, sollte mit einem monovalenten Diphtherie-Impfstoff geimpft werden.
  2. Wenn die letzte, dokumentierte(!) Impfung länger als 10 Jahre zurück liegt, erfolgt eine einmalige Auffrischungsimpfung.
  3. Nichtgeimpfte oder Personen mit nicht eindeutig dokumentierter Grundimmunisierung sollten 2 Impfungen im Abstand von 4 - 6 Wochen und eine dritte Impfung 6-12 Monate nach der 2. Impfung erhalten. Vor der Reise sollten möglichst 2 Impfungen gegen Diphtherie erfolgt sein. Jede dokumentierte Impfung gilt; es gibt keine unzulässig großen Abstände zwischen den einzelnen Impfungen.
  4. Personen ab dem 6. Lebensjahr sollten nur mit einem Diphtherie-Impfstoff mit reduziertem Toxoid-Anteil (mindestens 2 1.E.) geimpft werden.
  5. Auch bei früher durchgemachter Diphterieerkrankung muß vollständig geimpft werden, da nach einer Erkrankung nicht mit einer zuverlässigen Immunität zu rechnen ist.
  6. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind in der Regel nicht erforderlich.

 

 zurück zu Konsensuskonferenz

aktualisiert:   18.04.2005, 03:30
Impressum