Schwangere Frauen
Grundsätzlich sollte dazu geraten werden, Reisen in Malaria-Endemiegebiete auf die Zeit nach der Schwangerschaft zu verschieben. Eine Malaria in der Schwangerschaft stellt ein hohes Risiko für Mutter und Kind dar!
Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist bei Schwangeren nur unter Vorbehalt möglich. Für keines der im Folgenden genannten Malariamedikamente besteht Gewissheit über seine Unbedenklichkeit in Hinblick auf die intrauterine Entwicklung des Kindes. Daher ist in jedem Einzelfall eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch einen erfahrenen Arzt erforderlich. Zur Expositionsprophylaxe empfohlene Maßnahmen sollten dringend durchgeführt werden.
Sollte ein Aufenthalt in Malaria-Hochriskikogebieten unumgänglich sein, wird Mefloquin (Lariam®) ab dem 1. Trimester der Schwangerschaft für die Prophylaxe empfohlen. Bei der prophylaktischen Einnahme von Mefloquin kann aufgrund der Erfahrungen einer Anwendung bei mehreren tausend Schwangeren davon ausgegangen werden, dass kein erhöhtes Risiko einer Fruchtschädigung besteht. Die FDA hat Mefloquin von Kategorie C in die Kategorie B ( keine Fetotoxizität im Tierversuch) herabgestuft. Anders als in der Schweiz wird aber in der deutschen Fachinformation immer noch während und bis zu 3 Monaten nach der letzten Einnahme von Mefloquin eine Schwangerschaftsverhütung angeraten. Bei entsprechender Aufklärung ist ein „off-label-use“ prinzipiell möglich und bei unvermeidbaren Aufenthalten in Hochrisikogebieten auch sinnvoll.
Zu Atovaquon/Proguanil (Malarone® und Generika) liegen bisher keine ausreichenden Daten vor; daher kommt einer Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit allenfalls unter strenger Risikoabwägung in Frage. Von dem Konzept der notfallmäßigen Selbstbehandlung in der Schwangerschaft sollte man abraten, Schwangere sollten im Besonderen dazu ermutigt werden, bei Auftreten von malariaverdächtigen Symptomen ohne weitere Verzögerung einen Arzt/Ärztin aufzusuchen.
Nur für Einzelfälle, in denen dies nicht möglcih ist, wird Mefloquin (Lariam®) im 1. Trimennon als notfallmäßige Selbstbehandlung empfohlen. Artemether/Lumefantrin (Riamet®) ist in den Leitlinien der DTG für Schwangere mit unkomplizierter Malaria ab dem 2. Trimenon zur Therapie empfohlen. Daraus ist abzuleiten, dass es ab dem 2 Trimenon auch als SBET eingenommen werden kann. Doxycyclin ist in der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit kontraindiziert. Bezüglich der Anwendung von Doxycyclin in der Frühschwangerschaft (1. Trimenon) ergab jedoch eine Metaanalyse von Studien mit über 1.000 ausgewerteten Schwangerschaften keine Hinweise auf ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko nach Anwendung von Tetracyclinen. Diese Information ist insbesondere bedeutsam für die Beratung von Frauen, die unter einer Malrariaprophylaxe mit Doxycyclin (überraschend) schwanger werden.