Gelbfieber ist eine Arbovirus-Infektion, die in Afrika und Lateinamerika vorkommt. Asien ist gelbfieberfrei. Die Inkubationszeit liegt bei 3-6 Tagen. Klinisch manifestes Gelbfieber verläuft, wie viele Flavivirusinfektionen, zweigipflig. Zunächst kann es zu einer unspezifischen grippalen Symptomatik kommen, im weiteren Verlauf dann nach kurzer Remission zu Ikterus, Blutungen, Schock und Multiorganversagen. Die Letalität liegt dann bei 20-50%. Eine spezifische Therapie ist nicht verfügbar.
Indikationen
- Individualmedizinische Indikation: Zum Schutz des Reisenden bei Reisen in Gelbfieberverbreitungsgebiete nach individueller Risikobewertung
- Schutz der öffentlichen Gesundheit: Vorschrift bei Ein- oder Weiterreise, insbesondere aus Verbreitungsgebieten. Länder schützen sich so vor Einschleppung von Gelbfieber. Dies ist bis maximal 6 Tage (längste Inkubationszeit von Gelbfieber) nach Verlassen eines Verbreitungsgebiets begründet, wird aber gelegentlich auch Personen abverlangt, die dem Pass nach aus einem Land mit Gelbfiebervorkommen stammen, auch dann, wenn sie sich dort innerhalb der letzten 6 Tage nicht aufgehalten haben.
Bei einem Flughafentransit <12 Stunden in einem gelbfieberendemischen Land ist meist bei anschließender Einreise in ein weiteres Land kein Gelbfiebernachweis erforderlich. Dies muss jedoch entsprechend dem Reiseverlauf im Einzelfall jeweils an Hand der Ländervorschriften geprüft werden.
Seit 2016 dürfen Reisende mit einem Gelbfieber-Impfzertifikat nicht mehr mit dem Grund, dass dieses nach 10 Jahren abgelaufen sei, abgewiesen werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Reisehinweise des Auswärtigen Amts beachten. Im Zweifelsfall wird die Kontaktaufnahme mit einer Gelbfieberimpfstelle empfohlen.
Impfbestimmungen finden sich in der Länderliste der WHO.
Impfstoff
Lebendimpfstoff; attenuiertes Gelbfiebervirus Stamm 17D; Wirtssystem Hühnereier und Hühnerembryonen
Applikation
1 x 0,5 ml bevorzugt subkutan oder intramuskulär (ein Kontakt mit Desinfektionsmitteln muss vermieden werden, da diese das Virus inaktivieren können); hohe Wirksamkeit. Schutzbeginn ca. 10 Tage nach der Impfung, Schutzdauer mindestens 10 Jahre, bei den meisten Geimpften lebenslang (s. zusätzliche Hinweise und Empfehlungen).
Wiederimpfung
Die Wiederimpfung ist nach heutigem Kenntnisstand für folgende Personengruppen sinnvoll:
- Kinder, die im Alter <2 Jahren erstmals geimpft wurden,
- Frauen, die zum Zeitpunkt der Impfung schwanger waren,
- HIV-Infizierte, insbesondere, wenn die Erstimpfung in einer Phase mit nicht supprimierter Viruslast stattgefunden hat.
- Knochenmarks- und Stammzelltransplantierte, die vor der Transplantation gegen Gelbfieber geimpft wurden, sofern eine Indikation besteht (wobei dies auch für andere Impfungen gilt)
Der beste Zeitpunkt für eine solche Nachimpfung ist nicht abschließend geklärt. Er sollte frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung liegen, möglichst aber nach Fortfall der Gründe für die reduzierte Impfantwort und vor der nächsten Reise in ein Verbreitungsgebiet.
Kontraindikationen
Absolute Kontraindikation für eine Gelbfieberimpfung sind:
- Alter <6 Monate
- Schwere Hühnereiweißallergie
- Schwere Unverträglichkeit vorangegangener Gelbfieberimpfungen
- Symptomatische HIV-Infektion und HIV-Infektion mit CD4 <200/µl (bei Kindern <6 Jahre gelten andere Grenzwerte)
- Immundefizienz (kongenital, idiopathisch oder therapeutisch)
- Thymuserkrankungen inkl. Thymom, Thymektomie, Myasthenia gravis
- n. Thoraxoperation,bei denen der Thymus möglicherweise mit entfernt wurde (z.B. Bypass-Operationen unter Verwendung der Aa. mammariae)
- Progrediente maligne Erkrankungen
- Stillzeit bei Kind ≤6 Monate
Relative Kontraindikationen für eine Gelbfieberimpfung sind:
- Alter 6 – 9 Monate
- Schwangerschaft
- Stillzeit bei Kind >6 Monate
Nebenwirkungen
Sehr selten, d. h. bei weniger als 1 auf 100.000 Impfungen kam es innerhalb von 30 Tagen nach einer Erstimpfung zu einer neurotropen Nebenwirkung mit Folgeschäden und in Einzelfällen tödlichem Ausgang kommen. Sehr selten, d.h. in weniger als 1 auf 100.000 Impfungen wurde innerhalb von 10 Tagen nach Erstimpfung über Fälle einer gelbfieberartigen Erkrankung mit häufig tödlichem Ausgang berichtet. Insgesamt sind bei weltweit über 600 Millionen Geimpften ca. 300 Fälle mit seltenen Impfkomplikationen und auch Todesfälle registriert worden. Ursache sind offenbar immunmodulierende Wirtsfaktoren. Das Risiko besteht vor allem bei Erstimpfung und steigt im höheren Lebensalter an.
Schwangerschaft und Stillzeit
Relativ kontraindiziert beziehungsweise nach strenger Risikoabwägung (s. Abschnitt „Reiseimpfungen bei Schwangeren“), jedoch möglichst nicht im 1. und 2. Trimenon. Da das Impfvirus in seltenen Fällen über die Muttermilch übertragen werden kann, sollte die Impfung in solchen Fällen unter strenger Indikationsstellung erfolgen und verschoben werden, bis das gestillte Kind >6 Monate alt ist.
Zusätzliche Hinweise und Empfehlungen
Die Impfung sollte nur bei aktueller Indikation nach individueller Nutzenabwägung gegeben werden. In der Regel ist das Infektionsrisiko in Verbreitungsgebieten größer als das Impfrisiko.
Die Indikation für eine Erstimpfung bei Personen über 60 Jahren ist streng zu stellen, gegebenenfalls sollte bei ausschließlich formaler Indikation (z.B. wenn eine Gelbfieberimpfung im Rahmen einer Kreuzschiffahrt vom Reeder verlangt wird, obwohl keine Landgänge in gelbfieberendemischen Gebieten vorgesehen sind) ein Impfbefreiungszeugnis ausgestellt werden (s. u.) oder bei tatsächlichem Risiko von der Reise abgeraten werden.
Die Gelbfieberimpfung kann ab dem vollendeten neunten Lebensmonat gegeben werden, bei unaufschiebbarer Reise in ein aktuelles Ausbruchsgebiet unter strenger Risiko-Nutzen-Abwägung auch bereits ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat; es besteht dann ein leicht erhöhtes Enzephalitisrisiko. Die Gelbfieberimpfung ist bei Kindern unter 6 Monaten wegen eines deutlich erhöhten Enzephalitisrisikos absolut kontraindiziert.
Ein juristisch geprüfter Aufklärungsbogen zur Gelbfieberimpfung ist auf der Homepage der DTG (Download-Box auf erster Seite) zu finden.
Die Impfung darf nur in einer von den Gesundheitsbehörden der Länder zugelassenen Gelbfieber-Impfstelle oder durch Ärzte mit Zertifikat „Gelbfieberimpfung“ durchgeführt und dokumentiert werden.
Das Internationale Zertifikat für eine Gelbfieber-Impfung ist lebenslang gültig. Dies betrifft bereits ausgestellte und neue Gelbfieber-Impfzertifikate. Ein Eintrag in den Impfausweis, der lebenslange Gültigkeit gem. IGV bescheinigt, wird mit folgender Formulierung empfohlen: (valid for) „life of person vaccinated“. Bei Vorliegen von Kontraindikationen besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung (Formulierung z.B.: „Ms. / Mr. ... cannot bei vaccinated against yellow fever for medical reasons“). Für Reisende in Gelbfiebergebiete muss dabei eine strenge Risikoabschätzung erfolgen. Länder, für die Impfpflicht besteht, sind formal zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet.
Neben Impfvorschriften zur Einreise in bestimmte Länder (s.o.) ist für viele Reedereien der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung für Seeleute und Reedereiinspektoren Voraussetzung für den Einsatz im globalen Schiffsverkehr. Auch für Passagiere kann die Reederei den Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangen. Hier wird gelegentlich auch eine erneute Impfung verlangt, wenn diese >10 Jahre zuvor appliziert wurde. Ggfs. muss mit der Reederei Kontakt aufgenommen und diese international nicht mehr gültige Forderung geklärt werden.