Masern
Die WHO hat im Januar 2019 „vaccine hesitancy“ (Impfscheu) zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Impfscheu wird als einer der Gründe dafür angesehen, dass die Masernfälle weltweit in den letzten Jahren um 30% angestiegen sind. Impfquoten sind in vielen Ländern der Welt nicht hoch genug, um Infektionsketten zu unterbrechen. Daher besteht bei fehlendem Impfschutz die Gefahr, diese hochansteckende Infektionserkrankung auch während einer Reise zu erwerben. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder in der Reisevorbereitung wird daher dringend empfohlen. Aufgrund von Masernausbrüchen in mehreren Ländern der Pazifik-Inseln seit 2019 wird ggf. bei Einreise auf die Salomonen-Inseln, die Marshall-Inseln, Amerikanisch-Samoa und Tokelau nach unterschiedlichen Vorgaben ein Impfnachweis bezüglich Masern oder ein ärztliches Attest über das Bestehen einer Masernimmunität verlangt; bei Durchführung einer Masernimpfung vor der Reise muss diese mindestens 2 Wochen vor Einreise erfolgt sein. Es empfiehlt sich, die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes zu überprüfen.
Indikation
Für Deutschland gilt, dass alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit eine MMR-Impfung erhalten sollen. Beruflich Exponierte müssen sogar zwei Masern-Impfungen vorweisen können (s.u.).
Zudem fordert das Masernschutzgesetz ab März 2020, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in Kindertagesstätten oder die Schule einen Nachweis über die Masernimpfung bzw. Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Dies betrifft auch Personen, die in Kitas, Schulen, anderen Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, Tagesmütter sowie Asylbewerber und Flüchtlinge vor Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft (die jeweils nach 1970 geboren sind). Neu ist, das beruflich exponierten Erwachsene 2 Impfungen gegen Masern vorweisen können müssen.
Zu beachten ist im reisemedizinischen Kontext, dass für bestimmte Länder, die den Nachweis von Masernimmunität bei Einreise verlangen, ein früheres Stichdatum gilt (z. B. 1957 für einige Pazifikstaaten s. o.)
Für Kinder: siehe STIKO-Impfkalender.
Impfstoff
Lebendimpfstoff; attenuiertes Masernvirus. In Deutschland ist kein monovalenter Impfstoff gegen Masern mehr verfügbar; Applikation subkutan oder intramuskulär.
Zusätzliche Hinweise und Empfehlungen
Eine allein anamnestisch durchlaufene, undokumentierte Masernerkrankung ist bei Evaluierung der Immunität gegen Masern nicht verwertbar.
Zeitabstand zu anderen Lebendimpfungen, insbesondere zur Gelbfieberimpfung beachten.
Kinder können bei erhöhter Infektionsgefahr (z.B. Reisen in Länder mit geringen Durchimpfraten) bereits ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat gegen Masern geimpft werden (Off-Label-Use im Alter von 6-8 Monaten), danach sind 2 weitere Impfungen mit 11-14 und 15-23 Monaten erforderlich. Dabei ist zu bedenken, dass bei Kindern von Masern-geimpften Müttern die Menge an diaplazentar übertragenen Antikörpern ggf. niedriger ist als bei Müttern mit durchgemachter Infektion. Dies kann den Zeitraum des Nestschutzes verkürzen.